Herzlich Willkommen bei endemann.
Ihrer inhabergeführten Kopier- und Druckanstalt in 1040 Wien

Geschäftslokal
1040 Wien

endemann. Kopier- und Druckanstalt
Inh.: Arch. MSc. Ralph Endemann
Heumühlgasse 8
1040 Wien

   +43 1 587 57 76
   +43 676 37 82 556
   epost@endemann.wien

ÖFFNUNGSZEITEN
Montag-Freitag 9:00-18:00
.. sowie nach Vereinbarung

SERVICE und DIENSTLEISTUNGEN

Wenn Sie Fragen haben, ist es am einfachsten, wenn Sie uns telefonisch kontaktieren oder uns in unserem Geschäftslokal besuchen. Um den Rahmen dieser Seite nicht unübersichtlich werden zu lassen, kann an dieser Stelle nur einen Ausschnitt unserer Dienstleistungen und Preise angeführt werden. Oft setzten wir die anfallenden Kosten individuell fest und erstellen ein spezifisches Anbot.

Neben dem klassischen Kopieren Ihrer analogen Vorlagen und dem digitalen (Aus-)Drucken Ihrer digitalen Vorlagen haben Sie bei uns auch die Möglichkeit, Ihre analogen Dokumente scannen zu lassen. DIN-Formate bis DIN A0 beziehungsweise bis zu einem max. Format von 914mm x 3200mm.

Desweiteren bringen wir Ihre Ideen zu Papier und unterstützen Sie gerne auch bei der grafischen Umsetzung. Und das eben nicht automatisiert, sondern in direkter Zusammenarbeit mit Ihnen. Gleich ob Flyer, Einladungen, Broschüren, Plakate, Poster, Seminarunterlagen, Folder, Grußkarten, ... , wir laden Sie gerne auf ein persönliches Beratungsgespräch ein.

Sie benötigen eine Sonderanfertigung aus dem 3D-Druck? Wir unterstützen Sie auch hier mit der Konstruktion und bei der Umsetzung. Speziell in der Umsetzung von Architekturmodellen sind wir ein kompetenter Partner.

ALLGEMEINES

KOPIERVORLAGEN
• Vorlagen müssen schadlos sein.
• Vorlagen dürfen keine Klammern o.ä. enthalten.
• Bei nicht automatisch verarbeitbaren Vorlagen fallen zusätzliche Kosten für Regiearbeiten an.

DIGITALE VORLAGEN
• Druckfertige Vorlagen im pdf-Format mit eingebetteten Schriften.
• Farbmodus: CMYK
• Auflösung: mind. 150 dpi
• Bei vom pdf-Format abweichenden, digitalen Vorlagen werden Service-Entgelte für die Datenkonvertierung und das Setup verrechnet.

BROSCHÜRENDRUCK
• Druckfertige Vorlagen im pdf-Format mit eingebetteten Schriften.
• PDF in Einzelseiten in richtiger Reihenfolge.
• Gesamtseitenzahl muss durch 4 teilbar sein.

INFORMATIONEN | PREISE | ENTGELTE

Alle Preise werden in Euro angegeben.
Bitte informieren Sie sich vorab über anfallende Kosten, insbesondere bei anfallenden Serviceleistungen.
Mit Ihrer Auftragsvergabe akzeptieren Sie unsere angeführten Preise und Entgelte. Wir informieren Sie gerne vorab.

SERVICEENTGELTE

SERVICEENTGELTE   

E-Mail
• Druckvorlagen können kostenlos via E-Mail im Anhang übermittelt werden.
• Soll die Druckvorlage über einen externen Link heruntergeladen werden, wird eine Servicegebühr von 1,10 Euro verrechnet.
USB Flash Drive
• Sind mehr Dateien als die zu druckenden Vorlagen auf dem USB Flash Drive gespeichert, wird eine Servicegebühr von 1,50 Euro je GB für den Viren-Scan verrechnet.
DATENKONVERTIERUNG | SETUP
• Vom pdf-Format abweichende Formate: 0,50 Euro / Datei
ACHTUNG - Es wird keine Haftung für etwaige Änderungen am Original bei veränderbaren digitalen Vorlagen übernommen und das Risiko trägt allein der Auftraggeber.
REGIEARBEITEN
• Manuell durchgeführte Dienstleistungen 4,00 Euro / 5min
SATZ
• Satzarbeiten von individuellen Druckvorlagen 6,50 Euro / 5min

KOPIEREN

KOPIEREN   

• Preise gültig für automatisch verarbeitbare Vorlagen (lose Blätter).
• Bei nicht automatisch verarbeitbaren Vorlagen (beschädigte Originale, Buchseiten, usw.) gelten die Preise zzgl. der Service-Entgelte für Regiestunden.
• Kopien in Selbstbedienung werden mit 10% rabattiert. Fehlkopien werden mitverrechnet.
• Standardpapier: 80 g/m2
Doppelseitig bzw. DIN A3 = doppelter Preis

DIN A4 | Schwarz-Weiß

Seitenzahl Netto Brutto
Einzel 0,417 0,50
bis 10 0,333 0,40
ab 10 0,292 0,35
ab 20 0,250 0,30
ab 50 0,208 0,25
ab 100 0,167 0,20
ab 250 0,142 0,17
ab 500 0,108 0,13
>750 0,083 0,10
>1000 0,067 0,08

DIN A4 | Farbe

Seitenzahl Netto Brutto
Einzel 0,833 1,00
bis 10 0,667 0,80
ab 10 0,625 0,75
ab 20 0,583 0,70
ab 50 0,542 0,65
ab 100 0,500 0,60
ab 250 0,417 0,50
ab 500 0,375 0,45
ab 750 0,292 0,35
ab 1000 0,208 0,25
DIGITALDRUCK

DIGITALDRUCK   

• Preise gültig für automatisch verarbeitbare, digitale Vorlagen im pdf-Format.
• Bei vom pdf-Format abweichenden, digitalen Vorlagen werden Service-Entgelte für Regiestunden (3,60 Euro/5min) für das Setup verrechnet.
• Bei USB-Speichermedien, auf denen mehr Dateien als die zu druckenden Vorlagen gespeichert sind, wird eine Gebühr von €1,50 je GB für den Viren-Scan verrechnet.
• Bei E-Mails mit einem Download-Link zur Vorlage wird eine Pauschale von €1,10
verrechnet. • Standardpapier: 80 g/m2
VERVIELFÄLTIGUNG IHRER GROSSFORMATVORLAGEN
• Durch unseren Großformatscanner ist es möglich, Ihre Vorlage bis zu einer Breite von 914mm direkt zu Vervielfältigen. Hierbei werden die Preise für Plandruck, Posterdruck bzw. Plakatdruck verrechnet (siehe Plotservice).
Doppelseitig bzw. DIN A3 = doppelter Preis

DIN A4 | Schwarz-Weiß

Seitenzahl Netto Brutto
Einzel 0,417 0,50
bis 10 0,333 0,40
ab 10 0,292 0,35
ab 20 0,250 0,30
ab 50 0,208 0,25
ab 100 0,167 0,20
ab 250 0,142 0,17
ab 500 0,108 0,13
>750 0,083 0,10
>1000 0,067 0,08

DIN A4 | Farbe

Seitenzahl Netto Brutto
Einzel 0,833 1,00
bis 10 0,667 0,80
ab 10 0,625 0,75
ab 20 0,583 0,70
ab 50 0,542 0,65
ab 100 0,500 0,60
ab 250 0,417 0,50
ab 500 0,375 0,45
ab 750 0,292 0,35
ab 1000 0,208 0,25
GROSSFORMAT

GROSSFORMAT   

Großformatdrucke bzw. Plots sind bis zu einer Breite von 914mm möglich. Die maximale Länge beträgt XXXmm.

PLANDRUCK: Strichzeichnung
POSTERDRUCK: vorwiegend Text/Grafiken, Vollflächenanteil max. 50%
PLAKATDRUCK: Vollflächendruck
ENDVERARBEITUNG: im Preis inkludiert sind Schneiden und Falten

PAPIERZUSCHLÄGE:
Normalpapier: satiniertes Injektpapier, 90g inkludiert
Zuschlag bei 120g: zzgl. (2,50 netto) 3,00 Euro/m2
Zuschlag bei Fotopapier: zzgl. (7,50 netto) 9,00 Euro/m2

PLANDRUCK | Schwarz-Weiß

Format Netto Brutto
pro m2 5,167 6,20
DIN A0 5,167 6,20
DIN A1 3,083 3,70
DIN A2 2,250 2,70
>10m2 4,083 4,90
>20m2 3,167 3,80

PLANDRUCK | 4c-Druck

Format Netto Brutto
pro m2 12,417 14,90
DIN A0 12,417 14,90
DIN A1 6,583 7,90
DIN A2 3,667 4,40
>10m2 7,750 9,30
>20m2 6,333 7,60

POSTERDRUCK | Schwarz-Weiß

Format Netto Brutto
pro m2 10,750 12,90
DIN A0 10,750 12,90
DIN A1 6,583 7,90
DIN A2 4,083 4,90
>10m2 8,250 9,90
>20m2 6,583 7,90

POSTERDRUCK | 4c-Druck

Format Netto Brutto
pro m2 19,917 23,90
DIN A0 19,917 23,90
DIN A1 11,417 13,70
DIN A2 6,333 7,90
>10m2 16,583 19,90
>20m2 14,083 16,90

PLAKATDRUCK | Schwarz-Weiß

Format Netto Brutto
pro m2 15,750 18,90
DIN A0 15,750 18,90
DIN A1 9,500 11,40
DIN A2 7,333 8,80
>10m2 13,083 15,70
>20m2 10,750 12,90

PLAKATDRUCK | 4c-Druck

Format Netto Brutto
pro m2 37,417 44,90
DIN A0 37,417 44,40
DIN A1 19,917 23,90
DIN A2 10,750 12,90
>10m2 29,083 34,90
>20m2 19,083 22,90

KASCHIEREN
zuzüglich zum Druck je Stück
Platte zzgl. Regie/Format

Format Netto Brutto
Platte pro m2 24,917 29,90
Kaschieren DIN A0 14,750 17,70
Kaschieren DIN A1 12,333 14,80
Kaschieren DIN A2 9,833 11,80
SCANSERVICE

SCANSERVICE   

Wir scannen gerne Ihre Dokumente und senden sie Ihnen kostenlos via E-Mail zu oder laden sie auf Ihren USB Flash Drive.

• Preise gültig für automatisch verarbeitbare DIN-Vorlagen (lose Blätter) bis DIN A3.
• Bei nicht automatisch verarbeitbaren Vorlagen (beschädigte Originale, Buchseiten, usw.) gelten die Preise zzgl. der Service-Entgelte für Regiestunden.

SCANSERVICE bis DIN A3
SW oder Farbe

Anzahl Netto Brutto
Erste Datei 1,667 2,00
je weitere Datei 0,417 0,50

GROSSFORMATE
max. Breite 914mm, max. Länge 2500mm

Anzahl Netto Brutto
je m2 7,667 9,20
ZUSCHLÄGE

ZUSCHLÄGE   

Die Preise der Zuschläge verstehen sich exklusiv der Druckkosten je Stück.

PAPIERZUSCHLÄGE
• Preise gültig für DIN A4.
• DIN A3 = doppelter Preis.

Art Netto Brutto
100 g/m2 0,067 0,08
120 g/m2 0,083 0,10
160 g/m2 0,167 0,20
250 g/m2 0,208 0,25
300 g/m2 0,267 0,32

PAPIERZUSCHLÄGE
färbiges Papier

Art Netto Brutto
80 g/m2 0,083 0,10
160 g/m2 0,208 0,25

SPEZIALPAPIERE

Art Netto Brutto
Überformat (abfallende Drucke) 0,167 0,20
Premium Glossy DIN A4, 250g 0,500 0,60
Premium Glossy DIN SRA3, 250g 1,000 1,20
ENDVERARBEITUNG

ENDVERARBEITUNG   

Die Preise der Endfertigung verstehen sich exklusive der Druckkosten.

LAMINIEREN

Art Netto Brutto
DIN A5 1,250 1,50
DIN A4 1,583 1,90
DIN A3 2,667 3,20

SPIRALBINDUNG
Plastikspirale schwarz
Folie vorn, Karton 250g hinten
DIN A3 zzgl (0,42 netto) 0,50 Euro

Art Netto Brutto
bis 12mm (100 Bl.) 2,500 3,00
bis 28mm (250 Bl.) 3,000 3,60
bis 51mm (400 Bl.) 3,500 4,20

COIL-BINDUNG
Folie vorn, Karton 250g hinten

Art Netto Brutto
bis 12mm 4,333 5,20
bis 18mm 5,667 6,80
bis 30mm 7,417 8,90

REGIEARBEITEN

Art Netto Brutto
Abheften / je 5min 2,333 2,80
Falzen je Falz 0,183 0,22
Falten je Bruch 0,133 0,16
Heften pro Klammer 0,042 0,05
Lochen je Seite 0,004 0,005
VISITENKARTEN

VISITENKARTEN   

• Druck auf 300g Karton (Weiß). Abweichende Kartone auf Anfrage|Bestellung.
• Preise gelten für einseitige, druckfertige Vorlagen (pdf-Format).
• Doppelseitige Visitenkarten: zzgl. 70% vom Einseitendruck.
• Individuell gestaltete Visitenkarten auf Anfrage.

HINWEIS
Bei vollflächigem Farbdruck kann es zu leichter Streifenbildung im Druckbild kommen. Dies ist durch das Druckverfahren nicht zu vermeiden.

EINSEITIG | Schwarz-Weiß

Anzahl Netto Brutto
30 10,833 13,00
50 12,500 15,00
100 20,833 25,00
200 29,167 35,00
500 50,000 60,00
1000 83,333 100,00

EINSEITIG| Farbe

Anzahl Netto Brutto
50 16,667 20,00
100 29,167 35,00
200 29,167 35,00
500 62,500 75,00
1000 91,667 110,00
VERBRAUCHSMATERIAL

VERBRAUCHSMATERIAL   

In Kürze gibt es hier mehr Informationen.

PAPIERVERKAUF
UMSCHLÄGE

VORTEILSKARTEN

VORTEILSKARTEN   

Nutzen Sie unsere kostengünstigen Vorteilskarten für Kopien und Digitaldruck.
Gültig für einseitige DIN A4 Vorlagen
DIN A4 doppelseitig = 2x DIN A4 einseitig
DIN A3 = 2x DIN A4 einseitig

DIN A4 | Schwarz-Weiß

Anzahl Netto Brutto
100 16,583 19,90
200 30,000 36,00
500 54,167 65,00
1000 66,583 79,90

DIN A4 | Farbe

Anzahl Netto Brutto
100 49,917 59,90
200 83,250 99,90
500 124,917 149,90
1000 166,583 199,90
STUDENTEN

STUDENTEN   

STUDENTENTARIFE mit gültigem Studentenausweis
Preise exklusiv Zuschlägen und Endverarbeitung
• Kopieren|Digitaldruck: Standardpapier 80g
• Plotten: Standardpapier 90g
• PLANDRUCK: Strichzeichnung
• POSTERDRUCK: vorwiegend Text und Grafiken, Vollflächenanteil max. 50%
• PLAKATDRUCK: Vollflächendruck

GESCHÄFTSKUNDEN

GESCHÄFTSKUNDEN   

Unsere Geschäftskunden, die regelmäßig und in größeren Mengen Drucksachen benötigen, profitieren von individuell erstellten Angeboten und persönlichen Dienstleistungen.
Bevorzugte Reihung in der Auftragsbearbeitung, Auftragsbearbeitung auch außerhalb der Öffnungszeiten, Termintreue, Qualitätssicherung, etc.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine Anbotslegung.

GRAFIK

GRAFIK   

GRAFISCHE ARBEITEN
• Sie benötigen eine grafische Vorlage, möchten aber keinen Grafiker beauftragen?

Wir übernehmen gerne die grafische Umsetzung Ihrer Ideen
• grafische Aufarbeitung von Druckvorlagen
• Einladungen, Flyer, Poster, Plakate, Broschüren, Kataloge, Magazine
• Bildaufbereitung und Fotoretusche
• Logodesign, Icons
• Visitenkarten
• Briefvorlagen, Geschäftspapiere
• einfache, individuelle HTML-Webseitengestaltung

3D | MODELLBAU

3D | MODELLBAU   

3D-KONSTRUKTIONEN
3D-DRUCK
MODELLBAU



URHEBERRECHT

• Wir gehen bei der Vervielfältigung der uns übergebenen Vorlagen davon aus, dass der Auftraggeber im Besitz der entsprechenden Urheberrechte ist. Alle Aufträge werden unter der Bedingung angenommen, dass uns der Auftraggeber für etwaige Verletzungen von Rechtsvorschriften, insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- und Medienrechte, schad- und klaglos hält.
• Das Kopieren bzw. Drucken von Banknoten, Reise- und Europaschecks, amtlichen Wertzeichen (z.B. Briefmarken) und Wertpapieren ist bei Strafandrohung verboten (8. Abschnitt des StGB). Dies gilt ebenso für urheberrechtlich geschützte Werke (URHG).



ZUSAMMENARBEIT

SORTIMENT

In Kürze zeigen wir Ihnen hier auch unsere kleine Auswahl an käuflich erwerbbaren Schreibartikeln sowie unser Angebot an kulinarischen Köstlichkeiten, die wir führen.

SCHREIBWAREN

KULINARIK

Weingut Ceel
Weinspezialitäten

Rust, Burgenland

Weingut Pollerhof
Weinspezialitäten

Röschitz, Niederösterreich

Winzerhof Stift
Weinspezialitäten

Röschitz, Niederösterreich

Bioweingut Weber
Weinspezialitäten

Roseldorf, Niederösterreich

IMPRESSUM

GESTALTUNG

Seitengestaltung
Ralph Endemann

Bildnachweis
Soweit nicht anders erwähnt, stammen alle Bilder aus dem Archiv von endemann. Kopier- und Druckanstalt.

IMPRESSUM

endemann.
Kopier- und Druckanstalt
Heumühlgasse 8
1040 Wien

UID
ATU75843367

Inhaber
Arch. MSc. Ralph Endemann

Letztes Update: 3. März 2023

DATENSCHUTZ

Wir respektieren Ihre Privatsphäre.

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© 2021 by Ralph Endemann
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(-) auf Bestätigung, ob sie betreffende Daten verarbeitet werden, auf Auskunft über die verarbeiteten Daten, auf weitere Informationen über die Datenverarbeitung sowie auf Kopien der Daten (vgl. auch Art. 15 DSGVO);
(-) auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten (vgl. auch Art. 16 DSGVO);
(-) auf unverzügliche Löschung der sie betreffenden Daten (vgl. auch Art. 17 DSGVO), oder, alternativ, soweit eine weitere Verarbeitung gemäß Art. 17 Abs. 3 DSGVO erforderlich ist, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Maßgabe von Art. 18 DSGVO;
(-) auf Erhalt der sie betreffenden und von ihnen bereitgestellten Daten und auf Übermittlung dieser Daten an andere Anbieter/Verantwortliche (vgl. auch Art. 20 DSGVO);
(-) auf Beschwerde gegenüber der Aufsichtsbehörde, sofern sie der Ansicht sind, dass die sie betreffenden Daten durch den Anbieter unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verarbeitet werden (vgl. auch Art. 77 DSGVO).

Darüber hinaus ist der Anbieter dazu verpflichtet, alle Empfänger, denen gegenüber Daten durch den Anbieter offengelegt worden sind, über jedwede Berichtigung oder Löschung von Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung, die aufgrund der Artikel 16, 17 Abs. 1, 18 DSGVO erfolgt, zu unterrichten. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht, soweit diese Mitteilung unmöglich oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Unbeschadet dessen hat der Nutzer ein Recht auf Auskunft über diese Empfänger.

Ebenfalls haben die Nutzer und Betroffenen nach Art. 21 DSGVO das Recht auf Widerspruch gegen die künftige Verarbeitung der sie betreffenden Daten, sofern die Daten durch den Anbieter nach Maßgabe von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO verarbeitet werden. Insbesondere ist ein Widerspruch gegen die Datenverarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung statthaft.

III. Informationen zur Datenverarbeitung

Ihre bei Nutzung unseres Internetauftritts verarbeiteten Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt, der Löschung der Daten keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen und nachfolgend keine anderslautenden Angaben zu einzelnen Verarbeitungsverfahren gemacht werden.

Serverdaten

Aus technischen Gründen, insbesondere zur Gewährleistung eines sicheren und stabilen Internetauftritts, werden Daten durch Ihren Internet-Browser an uns bzw. an unseren Webspace-Provider übermittelt. Mit diesen sog. Server-Logfiles werden u.a. Typ und Version Ihres Internetbrowsers, das Betriebssystem, die Website, von der aus Sie auf unseren Internetauftritt gewechselt haben (Referrer URL), die Website(s) unseres Internetauftritts, die Sie besuchen, Datum und Uhrzeit des jeweiligen Zugriffs sowie die IP-Adresse des Internetanschlusses, von dem aus die Nutzung unseres Internetauftritts erfolgt, erhoben.

Diese so erhobenen Daten werden vorrübergehend gespeichert, dies jedoch nicht gemeinsam mit anderen Daten von Ihnen.

Diese Speicherung erfolgt auf der Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Verbesserung, Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unseres Internetauftritts.

Die Daten werden spätestens nach sieben Tage wieder gelöscht, soweit keine weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist. Andernfalls sind die Daten bis zur endgültigen Klärung eines Vorfalls ganz oder teilweise von der Löschung ausgenommen.

Cookies

a) Sitzungs-Cookies/Session-Cookies

Wir verwenden mit unserem Internetauftritt sog. Cookies. Cookies sind kleine Textdateien oder andere Speichertechnologien, die durch den von Ihnen eingesetzten Internet-Browser auf Ihrem Endgerät ablegt und gespeichert werden. Durch diese Cookies werden im individuellen Umfang bestimmte Informationen von Ihnen, wie beispielsweise Ihre Browser- oder Standortdaten oder Ihre IP-Adresse, verarbeitet.  

Durch diese Verarbeitung wird unser Internetauftritt benutzerfreundlicher, effektiver und sicherer, da die Verarbeitung bspw. die Wiedergabe unseres Internetauftritts in unterschiedlichen Sprachen oder das Angebot einer Warenkorbfunktion ermöglicht.

Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit b.) DSGVO, sofern diese Cookies Daten zur Vertragsanbahnung oder Vertragsabwicklung verarbeitet werden.

Falls die Verarbeitung nicht der Vertragsanbahnung oder Vertragsabwicklung dient, liegt unser berechtigtes Interesse in der Verbesserung der Funktionalität unseres Internetauftritts. Rechtsgrundlage ist in dann Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.

Mit Schließen Ihres Internet-Browsers werden diese Session-Cookies gelöscht.

b) Drittanbieter-Cookies

Gegebenenfalls werden mit unserem Internetauftritt auch Cookies von Partnerunternehmen, mit denen wir zum Zwecke der Werbung, der Analyse oder der Funktionalitäten unseres Internetauftritts zusammenarbeiten, verwendet.

Die Einzelheiten hierzu, insbesondere zu den Zwecken und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung solcher Drittanbieter-Cookies, entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Informationen.

c) Beseitigungsmöglichkeit

Sie können die Installation der Cookies durch eine Einstellung Ihres Internet-Browsers verhindern oder einschränken. Ebenfalls können Sie bereits gespeicherte Cookies jederzeit löschen. Die hierfür erforderlichen Schritte und Maßnahmen hängen jedoch von Ihrem konkret genutzten Internet-Browser ab. Bei Fragen benutzen Sie daher bitte die Hilfefunktion oder Dokumentation Ihres Internet-Browsers oder wenden sich an dessen Hersteller bzw. Support. Bei sog. Flash-Cookies kann die Verarbeitung allerdings nicht über die Einstellungen des Browsers unterbunden werden. Stattdessen müssen Sie insoweit die Einstellung Ihres Flash-Players ändern. Auch die hierfür erforderlichen Schritte und Maßnahmen hängen von Ihrem konkret genutzten Flash-Player ab. Bei Fragen benutzen Sie daher bitte ebenso die Hilfefunktion oder Dokumentation Ihres Flash-Players oder wenden sich an den Hersteller bzw. Benutzer-Support.

Sollten Sie die Installation der Cookies verhindern oder einschränken, kann dies allerdings dazu führen, dass nicht sämtliche Funktionen unseres Internetauftritts vollumfänglich nutzbar sind.

Vertragsabwicklung

Die von Ihnen zur Inanspruchnahme unseres Waren- und/oder Dienstleistungsangebots übermittelten Daten werden von uns zum Zwecke der Vertragsabwicklung verarbeitet und sind insoweit erforderlich. Vertragsschluss und Vertragsabwicklung sind ohne Bereitstellung Ihrer Daten nicht möglich.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

Wir löschen die Daten mit vollständiger Vertragsabwicklung, müssen dabei aber die steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen beachten.

Im Rahmen der Vertragsabwicklung geben wir Ihre Daten an das mit der Warenlieferung beauftragte Transportunternehmen oder an den Finanzdienstleister weiter, soweit die Weitergabe zur Warenauslieferung oder zu Bezahlzwecken erforderlich ist.

Rechtsgrundlage für die Weitergabe der Daten ist dann Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

Prüfung von Bonität und Scoring

Soweit wir Ihnen im Rahmen unseres Waren- oder Dienstleistungsangebots die grundsätzliche Möglichkeit einer Bezahlung per Rechnung eröffnen und Sie hiervon Gebrauch machen, behalten wir uns vor, bei einer Auskunftei (wie bspw. Creditreform, Schufa, Bürgel oder infoscore) eine Bonitätsauskunft auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren einzuholen. Hierzu werden Ihre Daten, soweit sie vertragserheblich sind, wie bspw. Ihren Namen und Ihre Anschrift, an die Auskunftei weiterleiten. Die anschließende Auskunft über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls verwenden wir für unsere Entscheidung, ob wir Ihnen die Bezahlung per Rechnung anbieten.

Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist unser berechtigtes Interesse an der Ausfallsicherheit der Forderung gem. Art. 6 Abs.1 lit. f) DSGVO.

Kontaktanfragen / Kontaktmöglichkeit

Sofern Sie per Kontaktformular oder E-Mail mit uns in Kontakt treten, werden die dabei von Ihnen angegebenen Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Die Angabe der Daten ist zur Bearbeitung und Beantwortung Ihre Anfrage erforderlich - ohne deren Bereitstellung können wir Ihre Anfrage nicht oder allenfalls eingeschränkt beantworten.

Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

Ihre Daten werden gelöscht, sofern Ihre Anfrage abschließend beantwortet worden ist und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, wie bspw. bei einer sich etwaig anschließenden Vertragsabwicklung.

Online-Stellenbewerbungen / Veröffentlichung von Stellenanzeigen

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit an, sich bei uns über unseren Internetauftritt bewerben zu können. Bei diesen digitalen Bewerbungen werden Ihre Bewerber- und Bewerbungsdaten von uns zur Abwicklung des Bewerbungsverfahrens elektronisch erhoben und verarbeitet.

Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG i.V.m. Art. 88 Abs. 1 DSGVO.

Sofern nach dem Bewerbungsverfahren ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, speichern wir Ihre bei der Bewerbung übermittelten Daten in Ihrer Personalakte zum Zwecke des üblichen Organisations- und Verwaltungsprozesses – dies natürlich unter Beachtung der weitergehenden rechtlichen Verpflichtungen.

Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist ebenfalls § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG i.V.m. Art. 88 Abs. 1 DSGVO.

Bei der Zurückweisung einer Bewerbung löschen wir die uns übermittelten Daten automatisch zwei Monate nach der Bekanntgabe der Zurückweisung. Die Löschung erfolgt jedoch nicht, wenn die Daten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, bspw. wegen der Beweispflichten nach dem AGG, eine längere Speicherung von bis zu vier Monaten oder bis zum Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens erfordern.

Rechtsgrundlage ist in diesem Fall Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO und § 24 Abs. 1 Nr. 2 BDSG. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Rechtsverteidigung bzw. -durchsetzung.

Sofern Sie ausdrücklich in eine längere Speicherung Ihrer Daten einwilligen, bspw. für Ihre Aufnahme in eine Bewerber- oder Interessentendatenbank, werden die Daten aufgrund Ihrer Einwilligung weiterverarbeitet. Rechtsgrundlage ist dann Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Ihre Einwilligung können Sie aber natürlich jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO durch Erklärung uns gegenüber mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Muster-Datenschutzerklärung der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für endemann. Kopier- und Druckanstalt

Besondere Geschäftsbedingungen

1. URHEBERRECHT
Wir gehen bei der Vervielfältigung der uns übergebenen Vorlagen davon aus, daß der Auftraggeber im Besitz der entsprechenden Urheberrechte ist. Alle Aufträge werden unter der Bedingung angenommen, daß uns der Auftraggeber für etwaige Verletzungen von Rechtsvorschriften, insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- und Medienrechte, schad- und klaglos hält.

2. BARZAHLUNG

Grundsätzlich gilt Barzahlung als vereinbart. Eine Ausfolgung gegen Lieferschein kann nur an uns bekannte Firmen bzw. Dauerkunden erfolgen. Bei Verrechnung an Dritte haftet der Besteller/Abholer für die Bezahlung des Auftrages solidarisch neben dem Rechnungsempfänger.

3. RABATTE

Unsere Preise sind knapp kalkuliert und werden auch mit zunehmender Stückzahl immer attraktiver. Wir können daher über die in unserer Preisliste angeführten Rabatte hinaus keine Nachlässe mehr gewähren. Sondervereinbarungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und bedürfen der Zustimmung der Geschäftsleitung. Max. 10% verrechenbarer Überdruck gelten als vereinbart.

4. LIEFERORT

Unsere Preise sind grundsätzlich Abholpreise. Für den Versand unserer Produkte müssen wir gesondert Versandspesen und Porto nach Aufwand verrechnen.

5. OFFERTE

Da es sehr schwierig ist, telefonische Anfragen in Ruhe und umfassend zu beantworten, können wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit telefonisch erteilter Preisauskünfte geben. Wir bitten Sie, Anfragen stets per e-mail an uns zu richten, wir senden Ihnen umgehend das Offert zu.

6. MUSTERABDRUCKE, DRUCKFREIGABE

Musterabdrucke sind vom Auftraggeber auf Richtigkeit betreffend aller von ihm gestellten Anforderungen zu überprüfen. Mit der Freigabe zum Druck übernimmt der Auftraggeber die volle Haftung für eventuelle Fehler. Bei übersehenen Fehlern, insbesondere Rechtschreibfehlern, trägt der Auftraggeber nach Freigabe die volle Haftung.

7. PRODUKTHAFTUNG

Jegliche Haftung nach der Produkthaftung, sowie die Haftung für Folgeschäden infolge nicht ordnungsgemäß durchgeführter Aufträge ist ausgeschlossen.

8. ALLGEMEINE GESCHAEFTSBEDINGUNGEN

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des grafischen Gewerbes, so in dieser Preisliste nicht anders angeführt.

9. GERICHTSSTAND

Zahlbar und klagbar in Wien. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Der Übernehmer der Ware haftet gemeinsam mit dem Besteller.

10. WOCHENENDZUSCHLAG, ABENDZUSCHLAG

Sollte es zur Erledigung dringender Aufträge notwendig sein, unsere Produktionszeiten auszudehnen, gelten folgende Zuschläge: Wochenende ab Sa. 12 Uhr mittags, Werktage am Abend von 18.30 bis 6.00 früh Euro 61,- pro Stunde excl. Mwst. zusätzlich zur Normalverrechnung. Mindestverrechnung ist Euro. 22,- inkl. Mwst. Die Entscheidung, ob das Ausdehnen der Öffnungszeiten erforderlich ist, liegt ausschließlich bei uns.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des grafischen Gewerbes

I. GELTUNGSBEREICH

(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.

(3) Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.

II. PREISANGEBOTE

(1) Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer, soweit sich die Mitteilung oder das Angebot nicht an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes richtet.
Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
Wenn nichts anderes im Angebot angegeben ist, so handelt es sich bei allen auftragsbezogenen Materialien wie Bedruckstoffe (Papier, Karton usw.), Druckvorrichtungen (Filme, Repros, Platten, Stanzformen, usw.) und Buchbindematerialien, sowie allen Vertriebssonderkosten (Sonderverpackungen usw.) um Tagespreise, die der jeweiligen Preissituation zum Produktionszeitpunkt angepaßt werden können.
In den Preisen ist nur die einfache Verpackung (Umhüllung) der Druckererzeugnisse enthalten. Wird vom Auftraggeber eine besondere Verpackung gewünscht (Pappe, Karton, Palette, Kiste), so wird diese zu Selbstkosten weiterverrechnet. Werden Kisten oder Paletten in einwandfreiem Zustand innerhalb von 4 Wochen frei Lieferbetrieb zurück-gestellt, so können bis zwei Drittel des Selbstkostenpreises der Kisten bzw. Paletten gutgeschrieben werden.

(2) Aufträge, die in ihrer Formulierung von den Angeboten in irgendeinem Punkte abweichen bedürfen zur Begründung einer Verbindlichkeit der Bestätigung durch den Auftragnehmer.

Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbestätigung vom Bestellbrief müssen innerhalb von 2 Werktagen nach Einlangen der Auftragsbestätigung erhoben werden, widrigenfalls der Inhalt der Auftragsbestätigung als vereinbart gilt.

(3) Im übrigen sind Preisangebote grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, daß deren Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt wurde. Eine Erhöhung maßgeblicher Einzelkosten (z.B. Filme, Platten, Datenträger, Papier, Karton, Druckformen, Repros, Buchbindematerial, Kosten der Datenübertragung usw.) sowie eine Erhöhung der Personalkosten aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorschrift nach Abgabe des Preises, aber vor Verrechnung der Lieferung, berechtigt den Auftragnehmer, auch ohne vorhergehende Anzeige der Überschreitung des Kostenvoranschlages, die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen. Diese Bedingung wird vom Auftraggeber ausdrücklich genehmigt.

(4) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers (z.B. auch im Rahmen der sog. Besteller- und Autorenkorrektur) einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage bzw. seinen Angaben verlangt werden.

(5) Überschreitungen des Angebotes (Kostenvoranschlages), die durch Änderungen des Auftraggebers bewirkt werden, gelten als vom Auftraggeber auch ohne Benachrichtigung durch den Auftragnehmer genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet für solche Fälle auf das Rücktrittsrecht.

Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

(6) Entwurfs- und Andruckkosten sowie Kosten für Reinzeichnungen werden grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht in den Lieferpreisen enthalten. Das gleiche gilt für alle über den üblichen Rahmen hinausgehenden Sonderwünsche, z.B. Anfertigung von Mustern, Fertigmachen und Konfektionieren der Druckarbeit. Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben in jedem Fall Eigentum des Auftragnehmers und werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt.

(7) Der Auftraggeber trägt die Kosten für von ihm veranlaßte Datenübertragungen (z.B. per ISDN). Für Übertragungs-fehler wird vom Auftragnehmer keine Haftung oder Gewährleistung übernommen.

III. RECHNUNGSPREIS

Der Auftragnehmer fakturiert seine Lieferungen und Leistungen mit dem Tage, an dem er - auch teilweise - liefert, für den Auftraggeber einlagert oder für ihn auf Abruf bereit hält. Der Rechnungspreis kann vom Bestellpreis abweichen, wenn die im Punkt II erwähnten Änderungen der Berechnungsbasis eingetreten sind oder wenn nach der Auftragsfestlegung Änderungen durch den Auftraggeber durchgeführt wurden.

IV. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.

Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen sofern das Geldinstitut die Annahme bestätigt hat. Refinanzierungskosten und Spesen trägt der Auftraggeber. Diese sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

Bei Wechsel, Schecks oder Überweisungen ist jener Tag maßgeblich, mit dem das Geldinstitut die Gutschrift für den Auftragnehmer vornimmt.

(2) Bei Bereitstellung großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann der Auftragnehmer hierfür Vorauszahlungen verlangen.

(3) Vor Leistung einer bedungenen Anzahlung besteht für den Auftragnehmer keine Verpflichtung zur Auftragsausführung. Allenfalls daraus entstehende, weitere Folgen (z.B. Nichteinhalten der Lieferfristen) gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(4) Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu.

(5) Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

V. ZAHLUNGSVERZUG

(1) Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder ist er in Zahlungsverzug, so steht dem Auftragnehmer das Recht zu, sofortige Zahlung sämtlicher, auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen. Überdies hat der Auftragnehmer das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen von anteiligen Zahlungen abhängig zu machen.

Weiters hat der Auftragnehmer das Recht, die noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie bei Nichtzahlung der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen.

Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugs-begründenden Mahnung keine Zahlung leistet.

(2) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Auftragnehmer entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschaltenen Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Auftragnehmer das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 150,-- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 50,-- zu bezahlen.

Darüber hinaus ist jeder weiterer Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, daß infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten auf Seiten des Auftragnehmers anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

VI. LIEFERZEIT

(1) Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage des Einganges des Auftrages bei dem Auftragnehmer, insoweit alle Arbeitsunterlagen klar und eindeutig dem Auftragnehmer zur Verfügung stehen und in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vermerkt wurde; sie endet an dem Tag, an dem die Ware den Betrieb des Auftragnehmers verläßt.

(2) Vereinbarte Lieferzeiten sind grundsätzlich nur Cirkatermine, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine schriftlich zugesagt wurden.

(3) Für die Dauer der Prüfung von übersandten Bürstenabzügen, Andrucken oder Ausfallmustern durch den Auftraggeber wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen.

(4) Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist Erfüllung und Schadenersatz wegen Verspätung begehren oder einen Rücktritt vom Vertrag erst nach neuerlicher Setzung einer Nachfrist erklären. Die Nachfrist muß der Art und dem Umfang des Auftrages angemessen sein.

(5) Soweit ein Schaden auf einem Verschulden des Auftragnehmers (ausgenommen grobes Verschulden) beruht, ist er mit der Höhe des Auftragswertes (d.i. Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) begrenzt. Entgangener Gewinn kann nicht eingefordert werden.

(6) Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. - auch wenn sie bei Vor- oder Zulieferanten eintreten - verlängert sich, wenn der Auftragnehmer an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung behindert ist, die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird der Auftragnehmer von der Leistungsverpflichtung frei. Sofern die Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Auftragnehmer von seiner Leistungsverpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.

VII. LIEFERUNG (1) Lieferungen erfolgen ab Betrieb des Auftragnehmers auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, falls dies nicht anders vereinbart wurde.

Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

(2) Mehr- und Minderlieferungen sind bei einfachsten Arbeiten bis zu 5 %, bei schwierigeren oder mehrfarbigen Arbeiten bis zu 10 % gestattet und sind anteilig unter Zugrundelegung des Fortdruckes zu verrechnen. Bei beigestelltem Material werden die Toleranzsätze der Zulieferindustrie zusätzlich berücksichtigt.

Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöhen sich die Prozentsätze auf 10 bzw. 20 %, unter 2.000 kg auf 8 bzw. 15 %.

VIII. SATZ- UND DRUCKFEHLER

(1) Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, wenn sie vom Auftragnehmer verschuldet sind.

(2) Abänderungen gegenüber der Druckvorlage werden dem Auftraggeber nach der aufgewendeten Arbeitszeit verrechnet (Autorkorrektur).

Telefonisch oder per Fax angeordnete Änderungen werden vom Auftragnehmer ohne Haftung für die Richtigkeit durchgeführt.

(3) Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber nur auf ausdrückliches Verlangen vorgelegt. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, auch ohne Vereinbarung darüber Korrekturabzüge vorzulegen. Auch in diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die Korrekturabzüge zu genehmigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Durchführung der Korrektur durch den Auftraggeber eine angemessene Frist zu setzen, nach deren Ablauf der Korrekturabzug automatisch als genehmigt gilt. Wird von der Vorlage eines Korrekturabzuges Abstand genommen, so haftet der Auftragnehmer für von ihm verschuldete Unrichtigkeiten der Druckausführung.

(4) Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des Duden ("neue Rechtschreibung") maßgebend.

IX. ANNAHMEVERZUG

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen; kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als an dem Tage erfolgt, an dem die Annahme hätte vertragsmäßig erfolgen sollen; damit geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei vor-liegendem Annahmeverzug oder auch bei Eintritt einer durch höhere Gewalt verursachten Lieferungsunmöglichkeit die Waren auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers selbst zu lagern oder bei einem Spediteur einzulagern.

X. BEANSTANDUNGEN

(1) Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- oder Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in den sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgängen entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

(2) Beanstandungen (Mängelrüge) wegen offen-sichtlicher Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung und bestimmt dem Auftragnehmer anzuzeigen. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdecken, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten, nachdem die Ware den Betrieb des Auftragnehmers bzw. dessen Machtbereich verlassen hat, bei dem Auftragnehmer geltend gemacht werden.

(3) Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder mißlungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Der Auftraggeber verzichtet darauf, bei wesentlichen Mängeln vom Vertrag zurückzutreten.

Die Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, den Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

(4) Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder die Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

(5) Bei Teillieferung gelten diese Regelungen jeweils für den gelieferten Teil.

Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

(6) Bei farbigen Reproduktionen in allen Druck-verfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck, insbesondere wenn Andruck- und Auflagenpapier nicht übereinstimmen. Eine Garantie für die Echtheitseigenschaften von Farben, Bronzen, Lackierungen, Imprägnierungen, Kaschierungen und Gummierungen wird nur in jenem Ausmaß geleistet, in dem sich die Vorlieferanten dem Auftragnehmer gegenüber verpflichteten.

(7) Wird dem Auftraggeber als korrekturfähiges Zwischenprodukt ein digitaler Proof zur Druckreiferklärung vorgelegt, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, müßte ein zusätzlich kostenpflichtiger Andruck erstellt werden.

(8) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.

Bei den eingesetzten Materialien gelten jene Toleranzen, die in den entsprechenden Lieferbedingungen der Zulieferanten enthalten bzw. bei diesen branchenüblich sind.

(9) Der Auftragnehmer haftet keinesfalls für Schäden, die durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens des Auftraggebers entstanden sind.

XI. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

(1) Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.

Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung sind beschränkt auf den Ersatz des voraussehbaren Schadens und die Höhe des Auftragswerts, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.

Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für die Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen des Auftragnehmers.

Im kaufmännischen Verkehr haftet der Auftragnehmer darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen, es sei denn, der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit trifft einen leitenden Angestellten des Auftragnehmers.

(2) Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen.

Die Haftungsbeschränkungen sind vollinhaltlich allfälligen Abnehmern zu überbinden, mit der Verpflichtung zur weiteren Überbindung.

Der Liefergegenstand bietet nur jene Sicherheit, die unter Beachtung der materialspezifischen Eigenschaften erwartet werden kann.

XII. BEIGESTELLTE MATERIALIEN UND DATEN

(1) Vom Auftraggeber beigestellte Materialien, wie Vorlagen, Klischees, Filme, Datenträger aller Art, Papier usw., sind franko Betrieb des Auftragnehmers anzuliefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Gewähr für die Richtigkeit der in den Lieferdokumenten angegebenen Menge. Der Auftragnehmer ist erst in der Lage, während des Produktionsprozesses eine ordnungsgemäße Übernahme und Überprüfung durchzuführen und haftet lediglich für solche Schäden, die durch eigenes Verschulden (siehe Abschnitt XI) entstanden sind.

Für den Auftragnehmer besteht keine Prüf- und Warnpflicht bezüglich der vom Auftraggeber selbst oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferten oder übertragenen Materialien, Daten (z.B. per ISDN) und Druckvorrichtungen wie beigestelltem Satz, Reindrucken und dgl., Disketten, Filmen usw. Insbesondere wird bei beigestellten Datenträgern bzw. übertragenen Daten die Richtigkeit der gespeicherten Daten (Texte, Bilder) nicht mehr vom Auftragnehmer überprüft. Es besteht auch keinerlei Haftung des Auftragnehmers für Fehler in und mit derartigen vom Auftraggeber direkt oder indirekt beigestellten Druckvorrichtungen, sowie für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind.

Sollte eine Überprüfung durch den Auftragnehmer vom Auftraggeber gefordert werden, so wird diese sowie eine etwaige Korrektur separat verrechnet.

(2) Vom Auftraggeber dem Auftrag zugrundegelegte Vorlagen (z.B. Computerausdrucke, Digital-Proofs) sind nicht verbindlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, müßte ein zusätzlich kostenpflichtiger Andruck erstellt werden.

(3) Bei vom Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferte oder übertragene Daten trägt der Auftraggeber bei der bloßen Ausbelichtung dieser Daten die Kosten für alle durch die Datei veranlaßten Ausbelichtungen bzw. Drucke.

Die Bearbeitung der Daten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und wird gesondert in Rechnung gestellt.

Wird vom Auftraggeber kein verbindlicher Andruck oder sonstiger Proof beigestellt bzw. ein solcher beim Auftragnehmer nicht bestellt, so übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausbelichtung bzw. des Druckes. Dies gilt auch, wenn die dem Auftrag zugrundeliegenden technischen Angaben unvollständig oder unrichtig sind.

(4) Die Pflicht zur Datensicherung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist unabhängig davon berechtigt, eine Kopie anzufertigen.

(5) Für die Übernahme vom Auftraggeber beigestellter Daten gelten zusätzlich folgende Punkte:

Mit den Daten erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber ein Digitalproof (1:1) sowie eine Liste aller mittels Datenträger bzw. Telekommunikationseinrichtungen übermittelter Dateien (Name, Datum, Zeit) mit den verwendeten Schriftfonts (Name der Schrift, Hersteller, Versionsnummer) sowie den verwendeten Programmen (Name, Hersteller, Versionsnummer).

Liefert der Auftraggeber kein Digitalproof und keine Liste der Dateien, so werden diese vom Auftragnehmer erstellt und dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

Auf dem Digitalproof sind vom Auftraggeber zur Vermeidung von Fehlern folgende Details klar zu kennzeichnen:

Vom Auftraggeber gewünschte Text-, Layout- und Bildänderungen; "Platzhalter" für Bilder und Texte; spezielle Effekte wie Freistellungen, Verzerrungen, Sonderfarben (genaue Definition durch HKS- oder Pantone-Skala) und Rasterverläufe; Format (mit und ohne Beschnitt); Rasterfeinheit; Druckverfahren.

Um Qualitätsminderungen zu vermeiden sind Bilder vom Auftraggeber unbedingt als CMYK-Dateien zu liefern.

Der Auftraggeber garantiert, daß zur Erstellung des Datenträgers ausschließlich lizenzierte Schriftfonts (nur PostScriptschriften) verwendet werden.

Beträgt die vom Auftraggeber gelieferte Datenmenge mehr als 25 MB, so werden die für die Prüfung der Daten anfallenden Kosten dem Auftraggeber nach der aufgewendeten Zeit verrechnet.

(6) Der Auftragnehmer haftet als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle mit der Prüfung und Lagerung des beigestellten Materials verbundenen Kosten zu berechnen.

(8) Verpackungsmaterial sowie die üblichen Abfälle durch Beschnitt, Ausstanzung, Druckeinrichtung und Fortdruck gehen mit der Bearbeitung in das Eigentum des Auftragnehmers über.

XIII. AUFTRAGSUNTERLAGEN

(1) Für Manuskripte, Entwürfe, Vorlagen, Druckformen, Diapositive, Filme, Datenträger und sonstige Unterlagen im Sinne des Abschnittes XII (1) haftet der Auftragnehmer bis zu einem Zeitpunkt, der 4 Wochen nach Erledigung des Auftrages liegt. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer für nicht zurückverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung.

Der Auftragnehmer ist auch nicht verpflichtet, diese Unterlagen sowie die der Wiederverwendung dienenden Gegenstände über den genannten Termin hinaus zu verwahren.

(2) Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(3) Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

XIV. LAGERUNG VON DRUCKERZEUGNISSEN UND DGL.

(1) Für den Auftragnehmer besteht keine Verpflichtung, Druckerzeugnisse, Stehsatz, Druckzylinder, Druckformen, Montagen, Datenträger, Filme und sonstige Druckvorrichtungen, Papiere usw. nach Durchführung des Auftrages zu lagern, es sei denn, es ist darüber eine besondere Vereinbarung mit dem Auftraggeber zustande gekommen; in diesem Fall trägt der Auftraggeber Kosten und Gefahr der Lagerung.

(2) Wenn eine vorübergehende Einlagerung beim Auftragnehmer ausdrücklich vereinbart ist, so haftet dieser für Schäden, die während der Einlagerung an der Ware entstanden sind, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Versicherungen zur Abdeckung von Risken an eingelagerten Waren abzuschließen.

(3) Der Auftragnehmer verrechnet dem Auftraggeber die Einlagerung von fertigen oder halbfertigen Erzeugnissen nach dem jeweils gültigen Speditionstarif für Kaufmannsgüter. Der zeitweilige Verzicht auf das Lagerentgelt beinhaltet keinerlei Verzicht auf das Lagerentgelt für noch beim Drucker lagernde Erzeugnisse. Die Berechnung erfolgt jeweils im nachhinein für 3 Monate.

Die vereinbarte Verpflichtung zur Aufbewahrung des Satzes bzw. sonstiger Druckvorrichtungen erlischt, wenn der Auftraggeber die dafür berechneten Kosten nicht binnen 4 Wochen bezahlt.

XV. PERIODISCHE ARBEITEN

Umfaßt der Auftrag die Durchführung regelmäßig wieder-kehrender Druckarbeiten und sind ein Endtermin oder eine Kündigungsfrist nicht vereinbart, dann kann der Auftrag nur durch schriftliche Kündigung mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Schluß eines Kalendervierteljahres gelöst werden.

XVI. EIGENTUMSRECHT

Die von dem Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, Arbeitsbehelfe und Zwischenerzeugnisse, insbesondere Schriftsätze, Daten-träger, Druckplatten, Lithografien, Filme, Platten, Matern, Stanzen, Stereos und Galvanos und andere für den Produktionsprozeß erforderliche Behelfe (Druckvorrichtungen) sowie die bearbeiteten Daten bleiben das Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat bzw. sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Auch eine Ausfolgung zur Nutzung erfolgt nicht. Dies gilt auch für die Arbeitsbehelfe (Druckvorrichtungen) und Daten, welche im Auftrag des zur Lieferung verpflichteten Auftragnehmers von einem anderen Unternehmen hergestellt wurden.

Eine Aufbewahrung der obgenannten Behelfe (Druckvorrichtungen und Daten) zur Durchführung des Druckauftrages nach Abwicklung des Druckauftrages erfolgt nur über ausdrücklichen Auftrag des Auftraggebers gegen Ersatz der dem Auftragnehmer entstehenden Kosten.

XVII. URHEBERRECHT

(1) Insoweit der Auftragnehmer selbst Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungs-rechte an den gelieferten Erzeugnissen oder an Teilen derselben ist, erwirbt der Auftraggeber mit der Abnahme der Lieferung nur das nichtausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten; im übrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht, in der Hand des Auftragnehmers unberührt. Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Recht zu, die von ihm hergestellten Vervielfältigungsmittel (Satz, bearbeitete Daten, Datenträger, Filme, Repros u.ä.) und Druckerzeugnisse (Fahnen, Rohdrucke u.ä.) zur Herstellung von Vervielfältigungsstücken zu benutzen. Er ist nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungs-mittel herauszugeben, auch nicht zu Nutzungszwecken.

(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Vorlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vor-gesehenen Weise zu benutzen, sondern ist berechtigt anzunehmen, daß dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, daß er über diese Rechte verfügt.

(3) Werden vom Auftraggeber Schriften bzw. Anwendungs-Software beigestellt, um die von ihm gelieferten Daten weiterverarbeiten zu können, so sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, daß er zu dieser eingeschränkten Weitergabe der Nutzung berechtigt ist.

Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, daß er diese Schriften bzw. Anwendungs-Software nur zur Bearbeitung des konkreten Auftrages verwendet.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheber-rechten, Leistungs-schutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schadlos zu halten.

Der Auftragnehmer muß solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse des Auftragnehmers dem Verfahren bei, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.

XVIII. HAFTUNG DES MITTLERS

Tritt ein Mittler des Druckauftrages im Namen eines Dritten auf, so haftet er für die Einbringlichkeit der Forderung des Auftragnehmers als Bürge und Zahler. Dem Auftragnehmer steht jedoch das Recht, die Bezahlung der offenen Forderung vom Vermittler einzufordern, erst nach vergeblicher Mahnung des Geschäftsherrn zu.

Der Mittler verpflichtet sich die Rechte des Auftragnehmers auf seinen Geschäftsherrn zu überbinden.

XIX. EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Lieferpreises Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Die nachfolgenden Bedingungen gelten nur für Geschäftsbeziehungen mit Auftraggebern, die Vollkaufleute im Sinne des HGB sind:

Die Ware bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur voll-ständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehender Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung des Auftragnehmers.

Die Forderungen des Auftraggebers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits mit Auftragserteilung zur Sicherung sämtlicher Forderungen des Auftragnehmers aus dem Geschäftsverhältnis an den Auftragnehmer abgetreten.

Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf-, Werk-, Werklieferungs- oder ähnlichen Vertrags nur berechtigt und ermächtigt, wenn die Orderung aus der Weiterveräußerung auf den Auftragnehmer übergeht.

Bei dem Urheberrechtsschutz unterliegenden Produkten ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die Nutzungs-rechte (Verwertungsrechte) zu verschaffen bzw. zu überbinden.

Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nicht berechtigt. Auf Verlangen des Auftragnehmers ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an den Auftragnehmer bekannt zu geben.

Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftraggebers verpflichtet.

XX. RÜCKBEHALTUNGSRECHT

Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Vorlagen, Diapositiven, Klischees, Filmen und Repros, Manuskripten, Datenträgern, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

XXI. NAMEN- ODER MARKENAUFDRUCK

Der Auftragnehmer ist zur Anbringung seines Firmennamens oder seiner Markenbezeichnung auf die zur Ausführung gelangenden Produkte auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers berechtigt.

XXII. GERICHTSSTAND

(1) Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

(2) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertragsverhältnisses, das diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen unterliegt, oder für Rechtsstreitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen ist für Klagen des Auftragnehmers nach Wahl des Auftragnehmers der Gerichtsstand des Auftragnehmers oder der all-gemeine Gerichtsstand des Auftraggebers, für Klagen gegen den Auftragnehmer ausschließlich der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers.

XXIII. AUFTRAGSABMACHUNG

Alle Auftragsabmachungen einschließlich nachträglicher Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Abreden, z.B. durch Mitarbeiter des Außendienstes, soweit sie nicht schriftlich bestätigt werden, gelten als nicht erfolgt.

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